Das Hirn raucht, der Körper schwitzt, was das Zeug hält: Trotzdem ist Hitzefrei im Büro oder auf der Baustelle selbst bei diesen Rekordtemperaturen nicht möglich. Stellen sich die Fragen: Wie gut kann Arbeit bei dieser Gluthitze verrichtet werden? Was steht dazu im Arbeitsschutzgesetz? Und brauchen wir neue Regeln, wenn es immer heißer wird?
DAS SAGT DAS ARBEITSSCHUTZGESETZ
Das Dilemma liegt klar auf der Hand: Auf der einen Seite muss der Gesundheitsschutz gewährleistet sein. Dem gegenüber steht das Gebot der Stunde, Energie zu sparen. Und nicht zuletzt das Betriebsrisiko der Arbeitgeber, wenn die hitzebedingten Ausfallzeiten steigen. Produktivitätsverluste eingerechnet.
Das Arbeitsschutzgesetz besagt eindeutig, dass der Arbeitgeber ab 26°C Außentemperatur für erträgliche Temperaturen sorgen muss. Ab 30°C im Schatten ist der Arbeitgeber verpflichtet, technische, organisatorische bzw. personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden und die Grenzwerte einzuhalten. Selbst im Ordnungsgeldkatalog finden sich Bestimmungen zur Temperatur.
IM FREIEN DEUTLICH HÖHERE GESUNDHEITSGEFAHREN
Bei Arbeiten im Freien sind die Gesundheitsgefahren noch deutlich höher und Grenzwerte einzuhalten ist oft gar nicht möglich. Auch eine Arbeitszeitverlegungen bzw. eine stundenlange Siesta ist für viele Unternehmen organisatorisch nicht machbar und stößt auch bei den Arbeitnehmern auf Widerstand. Trinkpausen reichen aber bei Temperaturen von 50 – 60°C auf dem Dach oder der Baustelle nicht mehr aus. Und klimatisierte Kühlräume für die Pausen anzubieten ist aufgrund der Energiekrise keine echte Option mehr.
EXPERTEN EMPFEHLEN KÜHLKLEIDUNG
Deshalb empfiehlt Gerhard Citrich, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der IG Bau-Agrar-Umwelt im SWR Podcast Kühlwesten zum Schutz der Mitarbeiter. E.COOLINE Kühlkleidung bietet Indoor und Outdoor einen effektiven Hitzeschutz, erhält Gesundheit, Konzentration und Leistung selbst bei Extremtemperaturen und benötigt zur Kühlung lediglich etwas Wasser.