HITZESCHUTZ
VERORDNUNG
ÖSTERREICH 2026
Pflichten und
Lösungen für
Unternehmen
Erfahren Sie, welche Maßnahmen bei Hitze
am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben
sind und wie Sie diese einfach umsetzen.
Was bedeutet die neue Hitzeschutzverordnung in Österreich?
Die Sommer in Österreich werden spürbar heißer – und damit steigt die Belastung für Beschäftigte bei Arbeit im Freien. Hitze senkt die Konzentration, erhöht das Unfallrisiko und gefährdet langfristig die Gesundheit.
Seit 01. Jänner 2026 gilt die neue Hitzeschutzverordnung Österreich (Hitze-V) als Ergänzung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Hitzeschutz am Arbeitsplatz in Österreich wird damit zu einer klar geregelten Arbeitgeberpflicht. Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Mitarbeitende vor Hitze zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Die Lösung: Hitze lässt sich gezielt managen. Mit einem strukturierten Hitzeschutzplan und innovativer E.COOLINE Kühlkleidung entlasten Sie Ihre Teams spürbar, reduzieren Ausfälle und sichern Leistungsfähigkeit auch bei hohen Temperaturen.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – rechtssicher und wirkungsvoll mit E.COOLINE.
Arbeiten bei Hitze – echte Erfahrungen von der Baustelle
Wenn die Temperaturen steigen, wird jeder Handgriff anstrengender. Ein österreichischer Bauprofi berichtet im Video, wie E.COOLINE ihm hilft, trotz Hitze leistungsfähig zu bleiben.
Die Sommer in Österreich werden spürbar heißer – und damit steigt die Belastung für Beschäftigte bei Arbeit im Freien. Hitze senkt die Konzentration, erhöht das Unfallrisiko und gefährdet langfristig die Gesundheit.
Seit 01. Jänner 2026 gilt die neue Hitzeschutzverordnung Österreich (Hitze-V) als Ergänzung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Hitzeschutz am Arbeitsplatz in Österreich wird damit zu einer klar geregelten Arbeitgeberpflicht. Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Mitarbeitende vor Hitze zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Die Lösung: Hitze lässt sich gezielt managen. Mit einem strukturierten Hitzeschutzplan und innovativer E.COOLINE Kühlkleidung entlasten Sie Ihre Teams spürbar, reduzieren Ausfälle und sichern Leistungsfähigkeit auch bei hohen Temperaturen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – rechtssicher und wirkungsvoll mit E.COOLINE.
Hitze am Arbeitsplatz ist ein unterschätztes Risiko
Hohe Temperaturen sind längst kein Ausnahmefall mehr – sondern Realität im Arbeitsalltag.
FÜR IHRE MITARBEITER BEDEUTET DAS:
- sinkende Konzentration
- steigendes Unfallrisiko
- körperliche Belastung bis hin zu Kreislaufproblemen
FÜR IHR UNTERNHEMEN BEDEUTET DAS:
- Produktionsausfälle
- steigende Krankenstände
- rechtliche Risiken
HITZE - DAS MESSBARE RISIKO FÜR UNTERNEHMEN
Neue Hitzeschutzverordnung Österreich: Das müssen Sie jetzt wissen
Seit 01. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) als Ergänzung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Ziel der Verordnung ist es, Beschäftigte besser vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien zu schützen. Die Hitze-V richtet sich an alle Unternehmen, deren Mitarbeitende bei sommerlichen Temperaturen draußen tätig sind – zum Beispiel im Bau, in der Logistik, in der Landwirtschaft, im Eventbereich oder im Facility Management.
Für Betriebe bedeutet das: Sobald eine Hitzewarnung der GeoSphere Austria mindestens Stufe 2 („Vorsicht“) erreicht, müssen konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
👉 Hitzeschutz ist heute keine Option mehr – sondern Verantwortung.
Neue Hitzeschutzverordnung Österreich: Das müssen Sie jetzt wissen
Seit 01. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) als Ergänzung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Ziel der Verordnung ist es, Beschäftigte besser vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien zu schützen. Die Hitze-V richtet sich an alle Unternehmen, deren Mitarbeitende bei sommerlichen Temperaturen draußen tätig sind – zum Beispiel im Bau, in der Logistik, in der Landwirtschaft, im Eventbereich oder im Facility Management.
Für Betriebe bedeutet das: Sobald eine Hitzewarnung der GeoSphere Austria mindestens Stufe 2 („Vorsicht“) erreicht, müssen konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
👉 Hitzeschutz ist heute keine Option mehr – sondern Verantwortung.
WAS IST JETZT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN?
HITZESCHUTZPLAN (verpflichtend)
Sie müssen dokumentieren:
- Gefährdungsbeurteilung
- konkrete Maßnahmen
- Verantwortlichkeiten
MASSNAHMEN NACH DEM STOP-PRINZIP
S – SUBSTITUTION
- Arbeiten in kühlere Tageszeiten verlegen
- Direkte Sonnenexposition vermeiden
- Alternative Arbeitsabläufe prüfen
T – TECHNISCHE MASSNAHMEN
- Beschattung, Schattenplätze & Überdachungen schaffen
- Kühlung in Kabinen oder Bereichen ermöglichen
- Trinkwasserstationen bereitstellen
O – ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
- Arbeitszeiten und Pausen anpassen
- Rotationsmodelle bei Belastung einführen
- Hitzewarnstufen (GeoSphere) beobachten
- Mitarbeitende unterweisen
P – PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
- UV-Schutzkleidung & Kopfschutz nutzen
- Sonnenschutzmittel bereitstellen
- E.COOLINE Kühlkleidung einsetzen, um Hitzestress direkt am Körper zu reduzieren
KONKRETE PFLICHTEN FÜR ARBEITGEBER
- Bereitstellung von Trinkwasser
- Schutz vor UV-Strahlung
- Anpassung der Arbeitsbedingungen
- Unterweisung der Mitarbeitenden
- Umsetzung von Maßnahmen wie z.B. Kühlkleidung
WICHTIG:
👉 Die Einhaltung ist prüfbar und verpflichtend.
Das Problem: Technische und organisatorische Lösungen wie Beschattung, Wasservernebelung oder Tätigkeitsverlagerung sind in der Praxis oft nur begrenzt umsetzbar. Genau deshalb empfiehlt die AUVA (M.plus 012) verstärkt persönliche Maßnahmen wie kühlende Kleidung, die nun auch im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2025 in §4 verankert ist. Die Frage für Führungskräfte lautet jetzt also nicht mehr ob, sondern wie schnell Sie handeln.
Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung
Viele Unternehmen stehen vor denselben Fragen:
- Welche Maßnahmen sind ausreichend?
- Wie setze ich die Verordnung praktisch um?
- Wie schütze ich Mitarbeitende ohne Produktivitätsverlust?
- Welche Lösungen funktionieren im Alltag wirklich?
👉 Genau hier setzt E.COOLINE an.
Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung
Viele Unternehmen stehen vor denselben Fragen:
- Welche Maßnahmen sind ausreichend?
- Wie setze ich die Verordnung praktisch um?
- Wie schütze ich Mitarbeitende ohne Produktivitätsverlust?
- Welche Lösungen funktionieren im Alltag wirklich?
👉 Genau hier setzt E.COOLINE an.
E.COOLINE: Effektive Lösung für Hitzeschutz am Arbeitsplatz
Die Hitzeschutzverordnung Österreich (Hitze-V) verpflichtet Unternehmen, wirksame Maßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlung bei Arbeit im Freien umzusetzen. Wo technische und organisatorische Maßnahmen an Grenzen stoßen, werden persönliche Schutzmaßnahmen zum entscheidenden Baustein im Hitzeschutzplan.
E.COOLINE Kühlbekleidung unterstützt die Anforderungen der Hitze-V
E.COOLINE Kühlkleidung bietet eine sofort einsetzbare Lösung für den Hitzeschutz am Arbeitsplatz und unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der Hitzeschutzverordnung in Österreich effizient umzusetzen. Die patentierte Kühltechnologie wirkt direkt am Körper, reguliert die Temperatur spürbar und lässt sich nahtlos in bestehende Arbeits- und Schutzkleidung integrieren. Ohne externe Energiequelle. Ohne Umbauten. Ohne Verzögerung.
WARUM E.COOLINE BEIM BETRIEBLICHEN HITZESCHUTZ ÜBERZEUGT
DIREKTER SCHUTZ DER MITARBEITER BEI HOHER THERMISCHER BELASTUNG
Reduziert Hitzebelastung
spürbar und sofort
FLEXIBEL, AUCH UNTER ARBEITSKLEIDUNG, TRAGBAR - OHNE EXTERNE ENERGIEQUELLE
Keine Infrastruktur notwendig
Funktioniert unabhängig von Maschinen oder Gebäuden und ohne externe Energiequelle. Ideal für Baustellen, Produktion, Logistik, Außendienst
REDUZIERT BELASTUNG, ERMÜDUNG UND GESUNDHEITLICHE RISIKEN
Steigert die Leistungsfähigkeit
Weniger Erschöpfung – Mehr Konzentration
UNTERSTÜTZT PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN GEMÄSS STOP-PRINZIP
Unterstützt gesetzliche Anforderungen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung nach § 3 geeignete Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz gemäß § 4 Abs. 3 ASchG festzulegen. E.COOLINE Kühlkleidung erfüllt den Bereich „persönliche Schutzmaßnahmen“ unter Punkt d. der Verordnung.
Desweiteren fordert das Gesetz unter Punkt 2: Notfallmaßnahmen für die Erste Hilfe bei Symptomen einer hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigung, z.B. Hitzekrämpfe, Schwindel, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Kollaps, Hitzeschlag. Diese Forderung können Sie durch Einsatz des E.COOLINE Hitzenotfallkoffers gewährleisten.
NACHHALTIG UND MEHRFACH NUTZBAR
Spart Kosten: Energiekosten, Auffallkosten, Rekrutierungskosten
Reduziert den CO2 Fußabdruck von Unternehmen
AUCH BEI 38°C BLEIBE ICH MIT E.COOLINE BEIM FLÄMMEN AUF DEM DACH FIT. AUFHÖREN MUSS ICH NUR, WENN DAS BAUMATERIAL BEI EXREMEN TEMPERATUREN AUFGIBT
ADI KOCH / Unternehmer, Bauabdichter Österreich
Praxisbeispiel: Hitzeschutz auf Baustellen & in der Industrie
E.COOLINE wird bereits erfolgreich eingesetzt in Industrie & Produktion, Bau & Handwerk, Logistik & Transport, Medizin & Pflege
👉 Überall dort, wo Hitze zur Herausforderung wird.
Mit E.COOLINE erfüllen Unternehmen die Anforderungen der Hitzeschutzverordnung Österreich nicht nur formal, sondern schaffen spürbar bessere Arbeitsbedingungen, wie auch Bauwerksabdichter Adi Koch im nebenstehenden Video bestätigt.
Integrieren Sie E.COOLINE in Ihren Hitzeschutzplan – rechtssicher, nachhaltig und wirkungsvoll.
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HITZESCHUTZ MUSS NACHHALTIG SEIN
Weltweit wird es immer heißer. Das hat erheblichen Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Der Schutz vor hohen Temperaturen wird daher immer wichtiger. In diesem Zusammenhang wird häufig über den Kauf von Klimaanlagen oder ähnlichen energie- und CO2- intensiven Technologien diskutiert, die den Klimawandel und damit die Hitzeentwicklung jedoch weiter verschärfen. Zudem werden dabei auch immer gleich ganze Räume gekühlt, obwohl man eigentlich nur die Menschen darin kühlen will.
Deshalb bieten wir mit E.COOLINE eine ernstzunehmende und effektive umweltfreundliche Alternative. Laut der Analyse von climate partner sparen Sie damit über 90% CO2 im Vergleich zu Klimaanlagen. Die restlichen 10% kompensieren wir. So kann jeder in Gebäuden, aber natürlich vor allem auch im Freien klimaneutral gekühlt werden, damit Gesundheit, Konzentration und Leistungsfähigkeit erhalten bleiben.
Für dieses Engagement wurden wir 2025 mit dem DEUTSCHEN NACHHALTIGKEITSPREIS ausgezeichnet.












Häufige Fragen zur Hitzeschutzverordnung Österreich
Ist Kühlkleidung gesetzlich vorgeschrieben?
Kühlkleidung ist eine besonders wirksame Lösung laut Hitzeschutzverordnung §4. Absatz 1.d.
Reichen Wasser und Pausen aus?
Oft nicht. Die Verordnung verlangt konkrete Maßnahmen – je nach Belastung.
Gilt die Verordnung nur für Außenarbeit?
Der Fokus liegt auf Arbeiten im Freien – aber Arbeitgeber haben generell eine Fürsorgepflicht.
Wie kann ich die Umsetzung dokumentieren?
Mit einem Hitzeschutzplan inklusive Maßnahmen und Nachweisen.
Welche Temperatur gilt als kritisch am Arbeitsplatz?
Ab ca. 30 °C sind Maßnahmen erforderlich.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Arbeitgeber riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken. Im Falle eines Unfalls bei Hitze oder Hitzeerkrankungen sind Nachfragen der AUVA und weitere Folgen höchst wahrscheinlich.
Jetzt Hitzeschutz gesetzeskonform umsetzen
Sichern Sie sich jetzt eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie die neue Verordnung einfach und effektiv erfüllen.
Kostenlos: Checkliste zur Hitzeschutzverordnung 2026
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen – kompakt und praxisnah.